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Förderung

Wichtige Punkte zur Investitionsförderung

  • Die EAG-Investitionsförderung bietet einmalige Zuschüsse für PV-Anlagen und zugehörige Stromspeicher. 
  • Ein erstmaliger Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls VOR der Inbetriebnahme der PV-Anlage zu stellen. 
    Mit den Arbeiten darf hingegen bereits vor Förderantragstellung begonnen werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall jedoch nicht vor dem 21. April 2022 liegen.
  • Der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Ticketziehung vervollständigt werden. 
  • Der Zuschuss gilt für PV-Anlagen ohne MwSt.-Senkung und bis zu 1.000 kWp Modulleistung und gleichzeitig errichtete Stromspeicher.
  • Den Antrag stellen können natürliche und juristische Personen, sofern alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
  • Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage sowie nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen.
  • Für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen auf Gebäuden mit einer Engpassleistung von nicht mehr als 35kWp entfällt ab 1.1.2024 (befristet bis zum 31.12.2025) die Umsatzsteuer (§ 28 Abs. 62 UstG 1994).

Fördercall-Termine für alle Kategorien (A-D) 2024:

15.04.2024 – 29.04.2024

12.06.2024 – 26.06.2024

07.10.2024 – 21.10.2024

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